Wertstoffe entsorgen


Beschreibung

Was sind Wertstoffe?
Wertstoffe sind gebrauchte Materialien und Verpackungen, die nach ihrem Gebrauch zu neuen Produkten umgewandelt, wiederverwendet oder in wertvolle Rohstoffe zerlegt werden können. Zum Beispiel kann aus einer alten Plastikflasche eine neue Flasche hergestellt werden oder aus einer Konservendose ein neuer Fahrradrahmen entstehen. Wertstoffe besitzen einen hohen materiellen und energetischen Wert, weil die in ihnen steckenden Rohstoffe erneut genutzt werden können.
 
Warum ist die Trennung so wichtig?
Indem wir Wertstoffe getrennt sammeln, führen wir sie direkt in den Wirtschaftskreislauf zurück. Das schont wertvolle natürliche Ressourcen, spart Energie und senkt den CO₂-Ausstoß.
Dies funktioniert jedoch nur, wenn die Materialien bereits im Haushalt sorgfältig getrennt werden. Was beim Einwerfen zu Hause versäumt wird, lässt sich in den Sortieranlagen der Entsorgungsbetriebe kaum noch nachholen. Falsch eingeworfene Abfälle können Recyclingprozesse blockieren oder sogar unmöglich machen. Richtiges Trennen ist daher aktiver Umweltschutz, bei dem jeder Haushalt direkt mithilft.

Voraussetzungen

keine


Bezugsort

Stadtkreis oder Landkreis


Verfahrensablauf

So entsorgen Sie Wertstoffe richtig:

Schritt 1: Wertstoffe vorbereiten

Schritt 2: Den richtigen Behälter wählen

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können.

Hinweis: Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbunden, Glas oder Papier beziehungsweise Pappe oder Karton sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig. Es entstehen keine gesonderten Kosten, da die Hersteller bereits beim Inverkehrbringen der Verpackungen für die spätere Verwertung bei den dualen Systemen bezahlt haben.

Die Kosten für Restmüll, Biogut, grafische Papiere aus Papier, Pappe, Karton richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.


Bearbeitungsdauer

unterschiedlich


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Die jeweilige örtliche Satzung beziehungsweise für Verkaufsverpackungen das Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie die EU-Verpackungsverordnung (PPWR).


Freigabevermerk

01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199