Auszubildende im Obst- und Gartenbau zur Abschlussprüfung anmelden


Beschreibung

Sie möchten als gärtnerisches Unternehmen Ihre Auszubildenden zur Prüfung anmelden? Die Regierungspräsidien bieten zweimal jährlich Abschlussprüfungen für den gärtnerischen Ausbildungsberuf an.

Die Sommerprüfung findet zwischen Mai und Juli, die Winterprüfung zwischen Januar und März statt.

Die Berufsausbildung endet in den gärtnerischen Ausbildungsberufen mit einer Abschlussprüfung zur Gärtnerin beziehungsweise zum Gärtner

Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass die Auszubildenden die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen, um den erlernten Beruf auszuüben.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie werden durch die zuständige Stelle aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden.

Sie müssen für jede Person in Ausbildung einen einzelnen Online-Antrag einreichen:

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung direkt an die Auszubildenden. Eine Mehrfertigung erhält der Ausbildungsbetrieb.

Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis.


Fristen


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

keine


Hinweise

Als Ausbilderin oder Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. An dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, müssen Sie Ihre Auszubildenden ebenfalls freistellen.

Das Ausbildungsverhältnis endet:


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Berufsbildungsgesetz (BBiG)


Freigabevermerk

17.05.2024 Regierungspräsidium Freiburg


Zuständige Stelle(n)

Abteilung 3, Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen
Bertoldstraße 43
79098 Freiburg i. Br.

Telefon 0761 208 0
Telefax 0761 208 394200