Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge mit einem Risiko beantragen


Beschreibung

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge. Sie werden nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben.
Drohnen mit einem höheren Risiko für unbeteiligte Menschen benötigen eine Betriebsgenehmigung. Diese müssen Sie beantragen.

In drei Schritten zum Antrag:

1. Schritt:

a) Sie wissen, welchen Antrag Sie stellen möchten und können diesen auswählen.

b) Sie wissen es noch nicht und werden durch einen Fragebogen geleitet.

2. Schritt: Sie melden sich mit Ihrem Servicekonto an oder registrieren sich neu.

3. Schritt: Sie geben ihre persönlichen und einige weitere Daten ein und können die Erlaubnis online beantragen. 

Welche Erlaubnisse gibt es?

Was ist eine Betriebsgenehmigung?

In der Regel ist die Betriebskategorie abhängig, wie gefährlich Ihr Flug für andere Beteiligte und sensible Bereiche ist. Danach orientieren sich der Prüfungsaufwand, die Gültigkeit der Erlaubnis und die Kosten. Aktuell orientiert sich dies zusätzlich daran, welches Rahmengesetz verwendet werden muss. 

Beispiel:
Ihr Fluggerät hat mehr als eine Startmasse von 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen.
Dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.

Beachten Sie dazu den Fragebogen. Darüber hinaus müssen Sie die Vorschriften des Datenschutzes beachten.


Voraussetzungen

Sie besitzen


Zuständige Stelle

das Referat 46.2 des Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

Im Regierungsbezirk Freiburg ist die Außenstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart in Freiburg zuständig.


Verfahrensablauf

Sie erfahren,

Nutzen Sie das bereit gestellte Formular.

Wenn eine Erlaubnis notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides. Dieser wird an Ihr Servicekonto gesandt.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Betriebsgenehmigung: ab EUR 200,00 (je nach Prüfungsaufwand)


Bearbeitungsdauer

Betriebsgenehmigung: 2-6 Wochen (abhängig vom Einzelfall)


Vertiefende Informationen

Drohnen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

27.06.2022 Regierungspräsidium Stuttgart


Zuständige Stelle(n)