Förderprogramm "Inhouse-Schulung" - Weitergabevertrag abschließen


Beschreibung

Das Ziel des Förderprogramms ist es, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kommunen in verschiedenen Digitalisierungsbereichen zu fördern. Hierzu wurden im Vorfeld identifizierte Digitalisierungsthemen in Bausteinen zusammengefasst. Jede Kommune hat die Möglichkeit, sich individuell eine maximal 3-tägige Inhouse-Schulung aus verschiedenen Digitalisierungs-Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen.

Inhouse-Schulungen werden von folgenden Bildungsträgern angeboten:

Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- beziehungsweise Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.


Voraussetzungen

Sie haben sich mit einer oder mehreren Kommunen für die Schulung zusammengeschlossen und in diesem Förderzeitraum noch an keiner Inhouse-Schulung teilgenommen.

Förderfähig sind interkommunale Zusammenschlüsse aus mindestens zwei kommunalen Gebietskörperschaften.

In begründeten Ausnahmefällen kann nach einer Prüfung durch den Zuwendungsempfänger auf Zweckmäßigkeit, insbesondere bezüglich der Anzahl geschulter Mitarbeiter, eine Inhouse-Schulung ohne Zusammenschluss stattfinden. Die übrigen Förderbedingungen haben weiterhin Bestand.


Verfahrensablauf

Weitere Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages erhalten Sie bei der Stabstelle Digitalisierung des Städtetag Baden-Württemberg (E-Mail: digitallotsen@staedtetag-bw.de).


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

in der Regel 5 bis 10 Kalendertage


Vertiefende Informationen

Übersicht der Bausteine für eine Inhouse-Schulung und detaillierter Verfahrensablauf des Förderprogramms Inhouse-Schulungen


Hinweise

Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Allgemeine Verwaltungsvorschriften Finanzministerium zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)


Freigabevermerk

28.10.2024 Städtetag Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Stabsstelle Digitalisierung
Königstraße 2
70173 Stuttgart