Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen


Beschreibung

Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Eigenauskunft über Ihre Fahrerlaubnis aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten. Die Auskunft können Sie online oder per Post erhalten.

Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind alle Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis D erfasst, die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Nachdem die Fahrerlaubnis erteilt worden ist, meldet die Fahrerlaubnisbehörde die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die Daten gespeichert, die für die Fahrerlaubnis wichtig sind: Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und so weiter, nicht jedoch die Anschrift.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert


Voraussetzungen

Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.


Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten

Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Auskunftsersuchen per Post:


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.

Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer drei bis vier Tage nach Eingang im KBA.


Vertiefende Informationen


Hinweise

Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Ansonsten erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Auskunftserteilung über den gewählten Rückkanal.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsgesetz (StVG):


Freigabevermerk

10.04.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg

Telefon 0461/316-0
Telefax 0461/316-1495 oder -1650