Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für den Profisport beantragen


Beschreibung

Die „Coronahilfen Profisport 2021“ sind Zuschüsse vom Bund und bieten eine finanzielle Unterstützung für Profisportverein, -unternehmen und verbände auf Bundesebene an.

Die Leistungen dienen der Abmilderung von finanziellen Einbußen bei Ticketeinnahmen und Verlusten, die aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 entstanden sind.
Sie können Zuschüsse im Rahmen der Coronahilfen für den Profisport bekommen, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:

Des Weiteren müssen Sie, um eine Unterstützung erhalten zu können:

und

Als Sportverein oder Unternehmen sind Sie für Ihre Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga der Männer nicht antragsberechtigt.

Anträge können Sie ausschließlich durch eine/n von Ihnen Bevollmächtigten eingereicht werden, wie beispielsweise:

Sie müssen die Zuschüsse nicht zurückzahlen.

Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport muss die/der von Ihnen Bevollmächtigte über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen.
 


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:

Antragsvoraussetzungen zur Kompensation von Ticketeinnahmeausfällen:

Antragsvoraussetzungen zur Kompensation von weiteren Verlusten:


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport müssen Sie über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen. Dafür müssen Sie sich zuerst Registrieren.

Registrierungsverfahren:

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsadresse des/der Bevollmächtigten zwingend mit der Adresse im jeweiligen Berufsregister übereinstimmen muss, da sonst die Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Antragstellung:


Fristen


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer


Vertiefende Informationen

Vorlagen und Checklisten auf der Internetseite des BVA


Rechtsgrundlage

§ 53 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)


Freigabevermerk

Stand: 02.03.2022

Bundesministerium des Innern, für Bau und Infrastruktur (BMI)


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln