Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen


Beschreibung

Sie erhalten zusammen mit Ihrer ersten Aufenthaltserlaubnis eine Wohnsitzauflage, wenn Sie

Diese Wohnsitzauflage gilt

Zudem kann ein konkreter Wohnort festgelegt werden, an dem alles vorhanden ist, damit Sie sich gut integrieren können, zum Beispiel angemessener Wohnraum.

Die Wohnsitzverpflichtung kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.


Voraussetzungen

Ihnen oder einer anderen Person aus Ihrer Familie steht an einem anderen Ort zur Verfügung:

Oder:

Eine andere Person aus Ihrer Familie lebt an einem anderen Wohnort.

Andere Personen aus Ihrer Familie sind ausschließlich:

Ebenso muss eine Wohnsitzauflage aufgehoben werden, um eine Härte zu vermeiden.

Das ist vor allem der Fall, wenn


Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Aufhebung schriftlich bei der zuständigen Stelle.

Stimmt sie Ihrem Antrag zu, ändert sie Ihre Auflage oder hebt sie auf.

Lehnt sie Ihren Antrag ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen hängen von dem Grund Ihres Umzugswunsches ab.
Sie müssen die Voraussetzungen für die Aufhebung der Wohnsitzauflage nachweisen.


Kosten

EUR 50,00

Erhalten Sie Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, müssen Sie keine Gebühr bezahlen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung ist abhängig vom Einzelfall und kann mehrere Wochen dauern.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

Aufenthaltsverordung (AufenthV):


Freigabevermerk

04.12.2024 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199