Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen


Beschreibung

Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.

Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass


Voraussetzungen

Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.


Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.


Fristen

Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.

SIe berücksichtigen unter anderem:

Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.


Bearbeitungsdauer

je nach Art, Ort und Umfang der Baumaßnahme (siehe auch unter "Fristen")


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Freigabevermerk

31.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199