Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen


Beschreibung

Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen?

Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.

Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Straßenbaulastträger.

Unter dem Begriff der Sondernutzung fallen zum Beispiel folgende Ereignisse (Aufzählung nicht abschließend):

Parallel zur Erlaubnis müssen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.


Voraussetzungen

Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen.


Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle.
Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

Die zuständige Stelle stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen und der Erlaubnis, als Bescheid zu.


Fristen

Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu zwei Monate dauern kann.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde

Sie berücksichtigen unter anderem:

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Bearbeitungsdauer

je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Freigabevermerk

31.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bau- und Ordnungsamt
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

 
Telefon +49 7164 808 0