Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen


Beschreibung

Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung erhalten. Dies gilt für:

Eine zusätzliche Förderung ist insbesondere möglich bei:

Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen und durch Zuschüsse.

Der geförderte Wohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zur Selbstnutzung zugunsten von Haushalten mit niedrigeren Einkommen gebunden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Einen Antrag können Sie über das Förderportal der L-Bank stellen (Z15 Online Antrag | L-Bank).

Die zuständige Stelle (Wohnraumförderungsstelle) prüft im Portal Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu. Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.

Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0800/150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider; Mo. – Fr. 8.00 bis 16.30 Uhr) vor allem auch bei Finanzierungsfragen.


Achtung: Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung. Sie können mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen, wenn Ihnen der Eingang des vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Antrags von der zuständigen Stelle (Wohnraumförderungsstelle) bestätigt wurde.


Fristen

Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.


Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Die benötigen Unterlagen finden Sie in der Unterlagen-Checkliste für Ihre Baufinanzierung bei der L-Bank: Unterlagen-Checkliste.


Kosten

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.


Vertiefende Informationen


Hinweise

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.


Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der L-Bank können Sie Widerspruch einlegen.


Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (VwV-Wohnungsbau BW 2022)

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

Durchführungshinweise des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsgesetz (DH-LWoFG)

Hinweise des Ministeriums für Städte und Gemeinden zur Änderung des LWoFG (Stand: 11.08.2025)


Freigabevermerk

05.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199