Förderung von Rettungswachen beantragen


Beschreibung

Für den Bau von Rettungswachen, wovon neben den Neubauten auch Um- und Erweiterungsbauten, sowie Sanierungen umfasst sind, können die nachfolgenden Hilfsorganisationen Fördermittel beantragen.

Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg im Auftrag des Landes von folgenden Hilfsorganisationen durchgeführt:


Voraussetzungen

Um eine Förderung von baulichen Investitionsmaßnahmen des Rettungsdienstes beantragen zu können, müssen Sie Mitglied in einer oben genannten Hilfsorganisation sein und mit der Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des § 3 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes (RDG) beauftragt sein.


Verfahrensablauf

Die Beantragung der Förderung von Rettungswachen erfolgt online. Dabei ist folgendes Verfahren vorgesehen:


Fristen

Sie müssen die Antragsunterlagen bis zum 31. März des Programmjahres beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht haben.


Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung beifügen:


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

Die Prüfung Ihrer Anträge durch die Regierungspräsidien umfasst eine Zeitspanne von drei Monaten. Die finale Erstellung des Jahresförderprogramms durch das Innenministerium erfolgt dann weitere drei Monate später.


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Rettungsdienstgesetz (RDG):

in Verbindung mit der

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem des Rettungsdienstes (VwV-F-RD)


Freigabevermerk

08.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190