Förderung für Erstausstattung von Rettungswachen beantragen


Beschreibung

Für neugebaute Rettungswachen können die Hilfsorganisationen Fördermittel für die Erstausstattung der Rettungswachen beantragen.

Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg im Auftrag des Landes von folgenden Hilfsorganisationen durchgeführt:


Voraussetzungen

Um eine Förderung der Erstausstattung von Rettungswachen beantragen zu können, müssen Sie Mitglied in einer Hilfsorganisation sein und mit der Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des § 3 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes (RDG) beauftragt sein.


Bezugsort

 

 


Verfahrensablauf

Die Beantragung der Förderung von Erstausstattung erfolgt online. Dabei ist folgendes Verfahren vorgesehen:


Fristen

Sie müssen die Antragsunterlagen bis zum 31. März des Programmjahres beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht haben.


Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen bei der Antragstellung beifügen:


Kosten

Für das Verfahren entstehen Ihnen keine Kosten.


Bearbeitungsdauer

Die Prüfung Ihrer Anträge durch das zuständige Regierungspräsidium umfasst eine Zeitspanne von drei Monaten. Die finale Erstellung des Jahresförderprogramms durch das Innenministerium erfolgt dann weitere drei Monate später.


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf

Gegen die Förderbescheide kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.


Rechtsgrundlage

Rettungsdienstgesetz (RDG):

in Verbindung mit der

Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Investitionen des Rettungsdienstes (VwV-F-RD)


Freigabevermerk

31.01.2025 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190