Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen


Beschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen in Behältnissen mit einem Nennvolumen von mehr als 60 Litern und in einzelnen weiteren Fällen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.


Voraussetzungen

beträgt über 70 Kilometer.


Verfahrensablauf

Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:

Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.


Fristen

Es gibt keine bestimmte Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht notwendig.


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

Für online erstellte elektronische Weinbegleitdokumente fallen in Baden-Württemberg keine Kosten an.


Bearbeitungsdauer

Es handelt sich um eine reine Transportmeldung. Eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und Rates vom 17. Dezember 2013 (ABl. L 347, S. 671):

Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018, S. 1):

Weingesetz (WeinG):

Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV):

Weinrechts-Durchführungsverordnung Baden-Württemberg (Weinrechts-DVO BW):


Freigabevermerk

27.05.2025 Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA S)
Schaflandstraße 3 / 2
70736 Fellbach

Telefon +49 711 3426 1234
Telefax +49 711 3426 1299