Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen


Beschreibung

Für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0:00 und 22:00 Uhr. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.


Voraussetzungen

Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen fahren:

Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen befördert werden:

Feiertage sind:


Verfahrensablauf


Fristen

Die Geltungsdauer Ihrer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot kann je nach Antragstellung befristet werden.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

je nach Art und Umfang der Ausnahme: EUR 10,20 bis 767,00


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der zu bearbeitenden Unterlagen.


Vertiefende Informationen

Bundesamt für Logistik und Mobilität


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)


Freigabevermerk

23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199