Wasserrechtliche Bewilligung beantragen


Beschreibung

Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt.

Dazu gehört

Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
Die Bewilligung wird erteilt:


Voraussetzungen

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Durchführung des Vorhabens ohne eine gesicherte Rechtsstellung unzumutbar ist.

Die Bewilligung erhalten Sie nicht, wenn


Verfahrensablauf

Beantragen Sie die wasserrechtliche Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Stelle. Sie prüft den Antrag und erteilt die Bewilligung.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.


Kosten

je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle.


Hinweise

Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihre zuständige Wasserbehörde.


Rechtsbehelf

Ausführungen zum Rechtsbehelf können Sie der jeweiligen Entscheidung der Wasserbehörde entnehmen.


Rechtsgrundlage

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)


Freigabevermerk

10.09.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199