Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden


Beschreibung

Sie möchten technische Änderungen an Ihrem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger vornehmen?
Dadurch kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Erst wenn Sie in diesen Fällen nachweisen, dass die technischen Änderungen den Vorschriften entsprechen, kann Ihnen die Zulassungsbehörde eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilen.

Erkundigen Sie sich vor dem Ein- oder Umbau, ob

Tipp: Wenden Sie sich mit diesen Fragen an amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder an Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure einer Überwachungsorganisation.

Bestimmte technische Änderungen müssen Sie von der Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP) begutachten lassen. Im Anschluss daran müssen Sie diese Änderungen der Zulassungsbehörde so schnell wie möglich mitteilen. Darunter fallen etwa:


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die erneute Zulassung Ihres Fahrzeugs nach Durchführung der technischen Änderungen sind:


Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.


Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die technischen Änderungen der zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Betriebserlaubnis beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) festgelegt.

Hinweis: Die Kosten für die technische Abnahme und Sachverständigengutachten sind darin nicht enthalten. Erkundigen Sie sich vorher direkt bei der jeweiligen Organisation.


Hinweise

Achtung: Klären Sie vorher ab, ob Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrt zur Prüforganistation oder Technischen Prüfstelle abdeckt.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung-FZV):

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Freigabevermerk

17.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199