Kraftfahrzeug - Ummeldung nach Umzug beantragen


Beschreibung

Verlegt der Halter eines Fahrzeuges seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich

Dasselbe gilt bei einer Betriebsverlegung.

Wenn Ihre bisherigen Kennzeichen noch mit Feststoffplaketten versehen sind, benötigen Sie aber neue Kennzeichenschilder mit neuen Stempelplaketten.

Hinweis: Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug zukünftig internetbasiert außer Betrieb zu setzen, benötigen Sie in jedem Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und neue Stempelplaketten.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:


Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.


Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertetung müssen das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ummelden.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde stehen Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

Wenn das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk auf Ihren Namen angemeldet war, können Sie Ihre bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug auch nach der Ummeldung bundesweit weiterführen.
Dies gilt
auch für Saisonkennzeichen, die nur für einen bestimmten Betriebszeitraum verwendet werden dürfen. Teilen Sie dies der neu zuständigen Zulassungsbehörde bei der Ummeldung mit.
Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt hatten und die Kennzeichen für eine
Wiederzulassung reserviert haben, ist eine Mitnahme in einen anderen Verwaltungsbezirk nicht möglich.

Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmeg
enehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. Eine schon existierende Feinstaubplakette für ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug mitnehmen, bleibt weiterhin gültig.



Fristen

Unverzüglich nach erfolgter Ummeldung.


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk ummelden: zusätzlich

Wenn Sie Kennzeichen des neu zuständigen Verwaltungsbezirks wünschen: zusätzlich

Hinweis: Den Nachweis einer gültigen HU benötigen Sie immer, wenn die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Stempelung von Kennzeichen erforderlich wird.


Kosten



Vertiefende Informationen


Hinweise

Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist die Zollverwaltung des Bundes zuständig:
Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer"


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz (FzZulVweigG): Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG):

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Freigabevermerk

07.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199