Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen


Beschreibung

Sie möchten im Rahmen einer Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenken sowie dabei kalte und einfach zubereitete warme Speisen anbieten? Dann müssen Sie den Betrieb der Straußwirtschaft anzeigen.

Hinweis: In manchen baden-württembergischen Landesteilen heißen Straußwirtschaften auch Besenwirtschaften.


Voraussetzungen

Der Betrieb einer Straußwirtschaft ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:


Verfahrensablauf

Den Betrieb einer Straußwirtschaft müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen. Sie können dies mündlich oder zu Zwecken einer ordnungsgemäßen Dokumentation auch schriftlich oder in elektronischer Form tun.

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:


Fristen

Sie müssen die Anzeige mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebs vornehmen.


Erforderliche Unterlagen

Anzeige mit den oben aufgeführten Angaben


Kosten

Die Erhebung von Gebühren und die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde oder Stadt beziehungsweise nach der Gebührenverordnung des Landratsamts.


Hinweise

Weitergehende Informationen finden Sie in einem Factsheet des Wirtschaftsministeriums.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (Landesgaststättengesetz -LGastG):


Freigabevermerk

04.03.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199