Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen


Beschreibung

Sie möchten Veranstaltungen mit Tieren durchführen?

Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn Sie

Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten tierseuchenrechtliche Regelungen:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Das können Sie in der Regel formlos tun.

Sie erhalten von der zuständigen Stelle auch Informationen zum weiteren Verfahren und, wenn vorhanden, ein Formular.

Ihr Antrag wird zunächst von der unteren Veterinärbehörde geprüft. Eventuell fordert sie Unterlagen nach.

Bevor die Behörde Ihnen eine Erlaubnis erteilt, muss sie diese dem Gemeinsamen Büro der anerkannten Tierschutzorganisationen zur Stellungnahme vorlegen.

Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie mit schriftlichem Bescheid mit der Post.


Fristen

mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorlegen:

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie zusätzlich vorlegen müssen.


Kosten

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob die Erlaubnis kostenpflichtig ist.


Bearbeitungsdauer

mindestens 4 Wochen, höchstens 4 Monate


Vertiefende Informationen

Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199