Zuwendung für Landärztin / Landarzt beantragen


Beschreibung

Als Hausärztin oder Hausarzt erhalten Sie bis zu EUR 30.000 Landesförderung.

Dies gilt, wenn Sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, deren hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft nicht mehr gesichert ist.

Es können gefördert werden:


Voraussetzungen

Sie haben vor, eine vertragsärztliche Tätigkeit in einem Fördergebiet des Förderprogramms Landärzte aufzunehmen. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine selbständige Tätigkeit oder ein Anstellungsverhältnis handelt.

Fördergebiete sind Gemeinden, in denen die hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft gesichert ist.

Im Einzelnen müssen Sie:


Verfahrensablauf

1. Antragsstellung

2. Zuwendungsbescheid

3. Projektbeginn

4. Mittelabruf

5. Verwendungsnachweis


Fristen

Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Landarztförderung mindestens vier Wochen, bevor Sie Leistungsverträge abschließen.

Bitte beachten Sie:

Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie Leistungsverträge unterzeichnet haben, bevor Sie den Zuwendungsbescheid erhalten. Leistungsverträge sind zum Beispiel Praxisübernahme-, Kauf-, Miet- oder Arbeits- beziehungsweise Anstellungsverträge.


Erforderliche Unterlagen

für den Onlineantrag: keine

für den späteren Mittelabruf:


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

etwa vier Wochen, im Einzelfall auch länger


Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch im Onlineantrag.


Hinweise

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben.


Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht


Rechtsgrundlage

Landeshaushaltsordnung (LHO):


Freigabevermerk

08.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon 07 11/1 23-0
Telefax 07 11/1 23-39 99