Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen


Beschreibung

Betreiberinnen und Betreiber von Langzeitlagern müssen bei Stilllegung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit das Lager keine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellt.

Sachverständige kontrollieren die Einhaltung regelmäßig.

Wenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Bestimmung als Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:


Fristen

Sie müssen den Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit stellen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Verwaltungsgebühr: nach Zeitaufwand, jedoch mindestens EUR 67.


Hinweise

Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung tätig werden wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde dazu bestimmen lassen.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Verordnung über Deponien und Langzeitlager - Deponieverordnung (DepV)


Freigabevermerk

01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199