Gemeinnützige und gewerbliche Abfallsammlungen anzeigen


Beschreibung

Wenn Sie verwertbare Abfälle, das heißt Wertstoffe aus privaten Haushaltungen sammeln, müssen Sie die Sammlung vorher anzeigen. Dabei müssen Sie angeben, ob Sie gewerblich oder gemeinnützig tätig werden

Anzeigepflichtig sind beispielsweise Straßen- oder Containersammlungen von Textilien und Schuhen, aber auch Ankaufstellen von Altpapier.

Die Sammlung kann durch die zuständige Behörde untersagt, befristet oder mit Auflagen versehen werden.

Ausgenommen sind Rücknahmesysteme auf gesetzlicher Basis: Sammlungen, die auf einer eigenständigen Rückgabepflicht basieren, sind ausgenommen (zum Beispiel Pfandflaschen, Elektroaltgeräte oder Verkaufsverpackungen). Bürgeriinnen und Bürger können hierfür die jeweils gesetzlich vorgesehenen Rückgabemöglichkeiten nutzen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

Spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung


Erforderliche Unterlagen

Der Anzeige einer gewerblichen Sammlung sind beizufügen:

 

Der Anzeige der gemeinnützigen Sammlung sind beizufügen:


Kosten

Es wird eine Gebühr festgesetzt, die sich nach dem Aufwand für die Bearbeitung der Anzeige bemisst.


Bearbeitungsdauer

Von einer bis zu vier Wochen


Hinweise

Wer eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG):


Freigabevermerk

06.07.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199