Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen


Beschreibung

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.

Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.


Voraussetzungen

Für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


Zuständige Stelle

Das für den Sitz des Lehrgangsanbieters örtlich zuständige Regierungspräsidium.


Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest werden die folgenden Informationen benötigt:


Kosten

EUR 100,00 bis EUR 500,00


Vertiefende Informationen

BAuA - Regelwerk - TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.


Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):


Freigabevermerk

19.05.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)