Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen


Beschreibung

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel

verwendet werden.

Zur Anerkennung des Sachkundelehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.


Voraussetzungen

Für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


Zuständige Stelle

Das für den Sitz des Lehrgangsanbieters örtlich zuständige Regierungspräsidium.


Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragt haben, prüft die zuständige Behörde den Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs werden die folgenden Informationen benötigt:


Kosten

500 bis 2.000 €


Hinweise

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe zum Thema Biozide, die auch Anforderungen an das Lehrgangskonzept und die fachliche Qualifikation enthalten, befinden sich derzeit in Arbeit.


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)


Freigabevermerk

07.07.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)