Ausnahmen von Vorschriften der Gefahrstoffverordnung beantragen


Beschreibung

Wenn Sie Arbeiten mit Gefahrstoffen unter Abweichung von den Regelungen der Gefahrstoffverordnung durchführen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Um die Ausnahme zu erhalten, müssen Sie belegen können, dass die von Ihnen getroffene Maßnahme oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht. Eine Ausnahme können Sie beispielsweise beantragen für:


Voraussetzungen

Für die Genehmigung einer Ausnahme müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Ausnahmen von Vorschriften der Gefahrstoffverordnung beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Ausnahme werden die folgenden Informationen benötigt:


Kosten

EUR 200,00 bis EUR 2.500


Hinweise

Eine Ausnahme kann auch im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren nach anderen Rechtsvorschriften beantragt werden.


Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.


Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV):


Freigabevermerk

16.04.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Albertstraße 5
79104 Freiburg i. Br.

Telefon 0761 208 0
Telefax 0761 208 394200