Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln beantragen oder verlängern


Beschreibung

Für jede Begasung hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person zu bestellen. Diese Person muss Inhaber eines Befähigungsscheins sein (Befähigungsscheininhaber). Der Befähigungsschein kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Mit diesem Antrag ist außerdem die Verlängerung eines bereits vorhandenen Befähigungsscheins möglich.


Voraussetzungen

Für die Erteilung eines Befähigungsscheines müssen sie:


Verfahrensablauf


Fristen

Vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Ablauf der Geltungsdauer zu beantragen.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung des Befähigungsscheins werden die folgenden Unterlagen benötigt:


Kosten


Hinweise

Der Befähigungsschein wird für höchstens sechs Jahre erteilt. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass

Der Befähigungsschein kann widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV):

Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11a Absatz 1 bis 6, § 12 Absatz 1 und 4, § 15 Absatz 3, § 15c Absatz 2 und 3, § 15d Absatz 1, 3, 4, 6 und 7, § 15f Absatz 2, § 15g Absatz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten:


Freigabevermerk

19.05.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Abteilung 5, Umwelt
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.

Telefon 0761 208 0
Telefax 0761 208 394200