Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragen


Beschreibung

Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie als Fachbetrieb eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt.


Voraussetzungen

Für die Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form werden die folgenden Informationen beziehungsweise Unterlagen benötigt:


Kosten

2.100 € bis 7.000 €


Vertiefende Informationen

Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 „Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.


Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)


Freigabevermerk

20.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190