Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern


Beschreibung

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.

Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer und den Voraussetzungen finden Sie unter "Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR - beantragen".


Voraussetzungen

Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen:

Zusätzlich


Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragen.

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Vertiefende Informationen

Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)


Freigabevermerk

21.07.2025 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199