Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter beantragen - Zulassung / Fahrzeugzulassung


Beschreibung

Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder zulassen.

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war.

Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Zulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter. Hierzu finden Sie auf Service-BW ebenfalls eine Beschreibung.

Sie können PKWs, Motorräder und Anhänger wieder zulassen. Den Antrag dafür können Sie persönlich beziehungsweise eine Vertretung bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Alternativ können Sie die Wiederzulassung über das i-Kfz Portal digital beantragen, sofern Ihr Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt war. Den Startlink zum Online-Dienst i-Kfz finden Sie auf der Homepage Ihrer Zulassungsbehörde.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können eine Wiederzulassung auf denselben Halter vor Ort auf der Zulassungsbehörde oder online beantragen.

Wenn Sie die Wiederzulassung vor Ort auf der Zulassungsbehörde beantragen möchten:

Wenn Sie die Wiederzulassung online beantragen wollen:

Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls müssen Sie zusätzliche Nachweise vorlegen, wenn:

Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.


Kosten

Die Gebühren werden auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.


Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Anlage zu Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Freigabevermerk

25.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199