Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter beantragen


Beschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich oder eine Vetretung bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können eine Wiederzulassung auf einen anderen Halter vor Ort auf der Zulassungsbehörde oder online beantragen.

Wenn Sie die Wiederzulassung vor Ort auf der Zulassungsbehörde beantragen möchten:

Wenn Sie die Wiederzulassung online beantragen wollen:

Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

Bei Vertretung durch einen Dritten:

Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.


Kosten

Die Höhe der Kosten für eine Wiederzulassung auf einen anderen Halter hängt davon ab, ob der Verwaltungsvorgang vor Ort oder online durchgeführt wird.

Die Kosten für eine Wiederzulassung auf einen anderen Halter werden gegebenenfalls ergänzt durch Kosten für besondere Kennzeichen und Zulassungsdokumente.


Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.


Vertiefende Informationen

https://servicesuche.bund.de
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html


Hinweise

Es handelt sich nur um eine Wiederzulassung auf einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Hat kein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf denselben Halter.


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Anlage zu Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Freigabevermerk

12.05.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199