Fahrzeugkennzeichen erhalten (Zulassung / Fahrzeugzulassung)


Beschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen oder abstellen, muss das zugehörige amtliche Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein.

Kennzeichen an Fahrzeugen, die umgangssprachlich Nummernschilder genannt werden, dienen als amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen und als sichtbarer Nachweis, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei Verstößen gegen Verkehrsregeln oder bei Unfällen kann über die Kennzeichen die Halterin oder der Halter herausgefunden werden.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen im Rahmen des Zulassungsvorgangs ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus ein bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. In der Regel können Sie sich ein Wunschkennzeichen gegen eine Gebühr aussuchen.

Es gibt folgende Kennzeichen:

Das zugeteilte Kennzeichen ist auf einem Kennzeichenschild anzubringen und muss mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

In der Regel sind Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anzubringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

Das Benutzen von Fahrzeugen ohne fest angebrachte Kennzeichenschilder ist im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht zulässig. Auch einige zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen Kennzeichen, zum Beispiel


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Beschreibungen der Zulassungsprozesse.


Verfahrensablauf

Bei der persönlichen Beantragung:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug am Schalter Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt.

Mit dieser Zuteilung

Bei der Online-Beantragung über den Online-Dienst i-Kfz:

Bei Online-Beantragung wird die Zuteilung eines Kennzeichens zu Ihrem Fahrzeug

Anschließend

Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in der jeweiligen Beschreibung der Zulassungsprozesse.


Kosten

variabel


Vertiefende Informationen


Hinweise

Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV):


Freigabevermerk

16.12.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199