Immissionsschutz - Emissionsrelevante Änderung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen


Beschreibung

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, eine emissionsrelevante Änderung der Anlage vor der Durchführung der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.


Voraussetzungen

Sie möchten an einer Feuerungsanlage im Anwendungsbereich der 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage) eine emissionsrelevante Änderung vornehmen.


Bezugsort

Wenn sich die Adresse des Geschäftssitzes des Betreibers und die Adresse des Betriebsgeländes mit der Feuerungsanlage unterscheiden, ist als Bezugsort die Adresse des Betriebsgeländes maßgeblich.


Verfahrensablauf

Die Anzeige der emissionsrelevanten Änderung ist elektronisch bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.

Bei Unvollständigkeit erfolgt eine Mitteilung durch die zuständige Behörde.

Gegebenfalls nimmt die Behörde eine Änderung im Anlagenregister vor


Fristen

Die emissionsrelevante Änderung einer Anlage ist vor der Durchführung anzuzeigen.


Erforderliche Unterlagen

Der Anzeige sind die für eine Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Vertiefende Informationen

Anlagenregister nach § 36 der 44. BImSchV


Hinweise

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anzeige bei der für Ihre Feuerungsanlage zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen.

Bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen gilt: Die Pflicht zur Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens nach § 16 BImSchG oder eines Anzeigeverfahrens nach § 15 Abs. 1 BImSchG bleibt von der Anzeige nach 44. BImSchV unberührt. Erforderliche Verfahren sind seperat abzuhandeln.


Rechtsbehelf

Keiner


Rechtsgrundlage

Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (44. BImSchV)


Freigabevermerk

04.11.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Abteilung 5 - Umwelt
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart