Immissionsschutz - endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen


Beschreibung

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, die endgültige Stilllegung der Anlage unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde zu anzuzeigen.


Voraussetzungen

Sie möchten eine Feuerungsanlage im Anwendungsbereich der 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage) endgültig stilllegen.


Bezugsort

Wenn sich die Adresse des Geschäftssitzes des Betreibers und die Adresse des Betriebsgeländes mit der stillzulegenden Feuerungsanlage unterscheiden, ist als Bezugsort die Adesse des Betriebsgeländes maßgeblich.


Verfahrensablauf

Die Stillegungsanzeige ist elektronisch bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.

Bei Unvollständigkeit erfolgt eine Mitteilung durch die zuständige Behörde.

Nach bestandener Prüfung löscht die zuständige Behörde die Anlage im Anlagenregister.


Fristen

Die endgültige Stilllegung der Anlage müssen Sie innerhalb eines Monats anzeigen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Vertiefende Informationen

Anlagenregister nach § 36 der 4. BImSchV

Themenportal zur 44. BImSchV auf der Homepage der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg


Hinweise

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anzeige bei der für Ihre Feuerungsanlage zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen.

Die Pflicht zur Durchführung eines Anzeigeverfahrens nach § 15 Abs. 1 oder § 15 Abs. 3 BImSchG bleibt von der Anzeige nach 44. BImSchV unberührt. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind der zuständigen Immissionsschutzbehörde separat vorzulegen.


Rechtsbehelf

Kein


Rechtsgrundlage

Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV):


Freigabevermerk

08.12.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Abteilung 5 - Umwelt
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart