Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde im Strahlenschutz beantragen


Beschreibung

Wollen Sie als Medizinphysik-Experte oder im technischen Bereich des Strahlenschutzes (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen) tätig werden? Dann müssen Sie den Erwerb der hierfür erforderlichen Fachkunde der zuständigen Behörde für Strahlenschutz nachweisen.

Wenn Sie beabsichtigen, als Medizinphysik-Experte zu arbeiten, Röntgeneinrichtungen oder Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde. Den Antrag auf Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde im Strahlenschutz kann auch der Arbeitgeber für seine Arbeitskraft stellen.

Wenn alle notwendigen Nachweise vorliegen, können Sie für sich selbst oder für Ihre Arbeitskraft die Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.


Voraussetzungen

Die Person, der die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigt werden soll,


Verfahrensablauf


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Kosten

abhängig vom Einzelfall zwischen 250 EUR und 1.500 EUR


Hinweise

Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für die schriftliche Beantragung der Bescheinigung.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz -StrlSchG):

Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung -StrlSchV):

Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung

Fachkunde-Richtlinie Technik nach Röntgenverordnung

Richtlinienmodul „Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)"


Freigabevermerk

06.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Abteilung 5 - Umwelt
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart