Festlegung einer Ersatzdosis beantragen


Beschreibung

Ist die Ermittlung der Körperdosis gemäß Strahlenschutzverordnung wegen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Messung nicht möglich? Dann müssen Sie die Festlegung einer Ersatzdosis durch die zuständige Behörde für Strahlenschutz beantragen.

Wenn es die Strahlenschutzverordnung für Ihre Einrichtung vorschreibt, haben Sie als Strahlenschutzverantwortlicher für die Ermittlung der Körperdosis der zu überwachenden Personen zu sorgen. Bei einer unterbliebenen oder fehlerhaften Messung ist dies nicht möglich. Es kann verschiedene Gründe für die unterbliebene oder fehlerhafte Messung geben. Zum Beispiel wurde das Dosimeter nicht innerhalb der von der Messstelle vorgegebenen Frist zurückgesandt oder das Dosimeter ist nicht auswertbar. In jedem Fall müssen Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz eine Ersatzdosis beantragen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können die Mitteilung elektronisch oder schriftlich erledigen.


Fristen

schnellstmöglich


Erforderliche Unterlagen


Kosten

abhängig vom Einzelfall zwischen 150 EUR und 1.000 EUR


Hinweise

Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für die schriftliche Mitteilung.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV):


Freigabevermerk

28.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Abteilung 5 - Umwelt
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart