Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen


Beschreibung

Sie können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie

Hinweis: Ein Recht auf Familiennachzug haben

Sie dürfen auch erwerbstätig sein.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

Hinweis: Die Frist von 48 Monaten Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung und die Frist von vier Jahren Besitz eines oben genannten Aufenthaltstitels verkürzt sich auf 24 Monate beziehungsweise zwei Jahre, wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium im Bundesgebiet abgeschlossen haben.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen.

Anschließend erhalten Sie entweder die Niederlassungserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

113,00 EUR


Hinweise

Sie erhalten die Erlaubnis als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

§ 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)


Freigabevermerk

29.12.2025 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199