Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen


Beschreibung

Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

Der eAT verfügt über eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, über das Internet bereit gestellte Behördendienstleistungen und kommerzielle Online-Dienstleistungen zu nutzen. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig.

Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:


Voraussetzungen

Achtung: Ein Aufenthaltstitel als Klebeetikett in Ihrem Reisepass oder Ihren Passersatzpapieren, welcher schon vor dem 31. August 2011 bestand, muss nun als eAT ausgestellt werden. Klebeetiketten sind in Ausnahmefällen und nur für eine vorübergehende Nutzung weiterhin möglich.


Verfahrensablauf

Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls ihre Fingerabdrücke abgeben.


Fristen

Beantragen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reisedokumentes.


Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.


Kosten


Vertiefende Informationen

Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie in verschiedenen Sprachen auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.


Hinweise

Ausführliche Informationen zur Online-Ausweisfunktion des eAT finden Sie auf derInternetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Aufenthaltsverordnung (AufenthV):

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG):


Freigabevermerk

17.07.2026 Justizministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199