Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen berufsbildender Einrichtungen - gewerbliche Berufe, Gesundheits-, Heil- und Sozialberufe


Beschreibung

Wenn Sie Leistungen in allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen im Bereich der Gesundheits-, Heil und sozialen Berufe erbringen, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Hierzu ist eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums Freiburg notwendig, die dem zuständigen Finanzamt vorzulegen ist.


Voraussetzungen

keine


Bezugsort

Der steuerlich relevante Sitz der berufsbildenden Einrichtung befindet sich in Baden-Württemberg.


Verfahrensablauf

Die Bescheinigung können Sie online über das Portal service-bw beantragen:


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Alle Anlagen sind formlos einzureichen:

Anlage 1: Stoffverteilungsplan für alle zu bescheinigenden Kurse

Anlage 2: Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte

Anlage 3: Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen

Anlage 4: Nachweise über stattgefundene Kurse in der Vergangenheit (nur bei rückwirkender Beantragung)


Kosten

50 EUR bis 250 EUR pro ausgestellter Bescheinigung.

Eine mögliche Gebührenfreiheit richtet sich nach dem Landesgebührengesetz. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Regierunspräsidium Freiburg auf.


Bearbeitungsdauer

1 bis 4 Wochen


Vertiefende Informationen

Umsatzsteuerbefreiung berufliche Bildungsmaßnahmen


Hinweise

Die Bescheinigungen gelten grundsätzlich unbefristet.

Die Bescheinigungen gelten explizit für die darin genannten Kurse/Lehrgänge, nicht aber allgemein für den/die Antragsteller/in. Eine neue oder zusätzliche Bescheinigung ist deshalb zu beantragen, insbesondere wenn

Für Bescheinigungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen betreffen, informieren Sie sich bitte zur Antragstellung hier.


Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage


Rechtsgrundlage

Umsatzsteuergesetz (UStG):


Freigabevermerk

04.03.2025 Regierungspräsidium Freiburg


Zuständige Stelle(n)

Abteilung 2, Wirtschaft, Raumordnung-, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.

Telefon 0761 208 0
Telefax 0761 208 394200