Fahrerlaubnis für die Klasse L erstmalig beantragen


Beschreibung

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse L bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.


Fristen

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.


Vertiefende Informationen

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)


Hinweise


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

Straßenverkehrsgesetz (StVG):

Fahrerlaubnis-Verordnung(FeV):

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Freigabevermerk

19.08.2025 Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199