Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger, welche nie einen Wohnsitz im Inland hatten


Beschreibung

Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die nie im Inland wohnhaft oder gemeldet waren) ist beim Standesamt I in Berlin verortet.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt I in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.


Fristen

Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.


Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig


Hinweise

keine


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz (PStG):

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):


Freigabevermerk

09.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin