Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen


Beschreibung

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Sie können Ihre Eheschließung auch nachbeurkunden lassen, wenn Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet haben, dem einer von Ihnen angehört.
Antragsberechtigt sind:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

-


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.

Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, beispielsweise für Apostillen oder eine dolmetschende Fachkraft.


Bearbeitungsdauer

Vom Einzelfall abhängig.


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.


Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz (PStG):

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB):

Zivilprozessordnung (ZPO):


Freigabevermerk

13.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Bad Boll
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

Telefon +49 7164 8080
Telefax +49 7164 80833