Beschwerde über landesunmittelbare Sozialversicherungsträger einreichen


Beschreibung

Sie möchten sich über eine gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung in Baden-Württemberg beschweren? Hier können Sie Ihre Beschwerde direkt bei der zuständigen Stelle im Sozialministerium Baden-Württemberg einreichen.

Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie schriftlich informiert.


Voraussetzungen

Über welche Einrichtungen kann ich mich beschweren?

Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit (kurz: Sozialministerium) hat die Rechtsaufsicht ausschließlich über die landesunmittelbaren Sozialversicherungseinrichtungen.

Hierzu gehören als Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:

 

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:

Als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung:

Außerdem hat das Sozialministerium die Rechtsaufsicht über

 

Das Sozialministerium sorgt dafür, dass die Sozialversicherungsträger rechtlich korrekt handeln. Das Ministerium kann den Sozialversicherungsträgern aber nicht vorschreiben, wie sie in bestimmten Situationen handeln sollen, in denen sie einen Ermessensspielraum haben. Das Ministerium ist keine Schiedsstelle, und es kann die Träger im Rahmen der Aufsicht nicht dazu verpflichten zu handeln. Für die rechtliche Klärung individueller Rechtsverhältnisse und Ansprüche sind die Gerichte zuständig. Dazu gibt es vorgeschriebene Verfahren in der Sozialversicherung.

Hinweis: Wenn Sie sich über das persönliche Verhalten von Beschäftigten beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an die Leitung der jeweiligen Behörde.


Verfahrensablauf


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist vom Einzelfall abhängig. Dabei spielt auch eine Rolle, welche anderen Stellen beteiligt werden müssen.


Vertiefende Informationen

Wenn sich Sozialversicherungsträger auf mehr als drei Bundesländer erstrecken, zum Beispiel die bundesunmittelbaren Krankenkassen wie BARMER Ersatzkasse oder Techniker Krankenkasse, dann liegt die Aufsicht beim

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

Beschwerden über private Krankenversicherungen richten Sie bitte an die

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn


Hinweise

Sie haben die Möglichkeit, die Beschwerde anonym einzureichen. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erleichtert jedoch die Bearbeitung Ihrer Beschwerde. Wenn Sie das Ergebnis Ihrer Beschwerde erfahren möchten, sind Ihre personenbezogenen Daten notwendig.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Grundgesetz (GG):

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung:


Freigabevermerk

25.06.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon 07 11/1 23-0
Telefax 07 11/1 23-39 99