Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen


Beschreibung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten für Ihre Beschäftigten beantragen.

Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:


Voraussetzungen

Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:


Bezugsort

Betriebsstätte, Betriebsteil (gegebenenfalls Baustelle auf der der Betrieb feste Betriebseinrichtungen unterhält), in deroder dem die Beschäftigung stattfinden soll.


Verfahrensablauf

Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur Schichtarbeit schriftlich beantragen.

Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin statt.


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid wenige Wochen, nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.


Hinweise

Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Arbeitszeitgesetz (ArbZG):


Freigabevermerk

29.06.2026 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Telefon 07161 202 0
Telefax 07161 202 1199