Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen


Beschreibung

Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen.

Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf erst nach Erlaubniserteilung aufgenommen werden.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Abgerechnet wird nach der aktuellen Fassung der Gebührenverordnung des Sozialministeriums


Vertiefende Informationen

Apotheken - Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Formblatt der Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Gebührenverordnung des Sozialministeriums

Hinweise

Das Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) führt ein Versandapothekenregister, in dem alle deutschen Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. An diese Händler vergibt das DIMDI ein Sicherheitslogo, das die Anbieter auch auf ihrer Homepage abbilden können. Verbraucher können das Versandapothekenregister auf der Homepage des DIMDI einsehen.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG):


Arzneimittelgesetz:

Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung -ApBetrO):


Freigabevermerk

14.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon 0711 904-0
Telefax 0711 904-11190