Breitband-Portal: Antragsbearbeitung nach § 127 TKG


Beschreibung

Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes sind, benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim Wegebaulastträger. Mit der Zustimmung des Wegebaulastträgers können Sie gegebenenfalls weitere erforderliche Genehmigungen einholen.

Liegen Ihnen alle Genehmigungen vor, können Sie mit der Baumaßnahme grundsätzlich beginnen. Beachten Sie dabei gegebenenfalls mitgeteilte Auflagen, Nebenbestimmungen oder vereinbarte Termine.

Für eine reibungslose, durchgängige digitale Beantragung bietet Ihnen derOnline-Dienst „Breitband-Portal“ folgende Vorteile:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Leitungsverlegungen in öffentlichen Verkehrswegen können Sie schriftlich oder online beantragen.
Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen rechtswirksame Zustellung.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es können Kosten entstehen auf Basis der Kostensatzungen der jeweiligen Gemeinde.


Vertiefende Informationen

Informationen der Bundesnetzagentur zur Übertragung von Wegerechten


Hinweise

Breitband-Portal


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Telekommunikationsgesetz (TKG)


Freigabevermerk

19.05.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Bad Boll
Hauptstraße 94
73087 Bad Boll

Telefon +49 7164 8080
Telefax +49 7164 80833