Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abberufung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen


Beschreibung

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum oder zur Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schnellstmöglich mitteilen.

In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

Sie müssen der zuständigen Behörde auch schnellstmöglich mitteilen, wenn


Voraussetzungen

Für die Person, die die Aufgaben der oder des Strahlenschutzbeauftragten wahrnimmt,


Verfahrensablauf

Sie können die Mitteilung elektronisch oder schriftlich erledigen.


Fristen

Schnellstmöglich nach der Bestellung, der Änderung der Aufgaben oder Befugnisse, der Abberufung oder des Ausscheidens eines/einer Strahlenschutzbeauftragten


Erforderliche Unterlagen


Kosten

in der Jahresgebühr für die Überwachung durch das zuständige Regierungspräsidium berücksichtigt


Hinweise

Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für die schriftliche Mitteilung.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):


Freigabevermerk

26.02.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Abteilung 5 - Umwelt
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart