Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftverkehr durchführen


Beschreibung

Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können. Sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung erteilt wurden und Sie die benötigten Schulungen am Flughafen absolviert haben, können Sie einen Flughafenausweis erhalten, mit dem Sie sich auf dem Flughafen in Sicherheitsbereichen unbegleitet bewegen können.

Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig betraut sind mit:


Zu Sicherheitsbereichen zählen:


Die Regelung betrifft somit zum Beispiel auch:


Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob von Ihnen eine Gefahr für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs ausgeht . Die Prüfung umfasst:


Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in der Regel über Ihren Arbeitgeber selbst beantragen, Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin übernimmt die Kosten.

Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.

Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn


Sie können auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verzichten, wenn Sie


Voraussetzungen

Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung:


Verfahrensablauf

Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung wird für Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber schriftlich oder online beantragt.

Schriftlicher Antrag:

Anschließend prüft die Luftsicherheitsbehörde den Antrag, indem sie alle von Ihnen gemachten Angaben überprüft. Die Luftsicherheitsbehörde holt zu diesem Zweck unter anderem Auskünfte ein bei:

​​​​​​​Falls die Luftsicherheitsbehörde während Ihrer Überprüfung weitere Fragen hat, kann die Luftsicherheitsbehörde Sie auffordern, zu den Fragen Stellung zu nehmen. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuwirken.

Nach der Überprüfung erhalten Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber einen offiziellen Bescheid von der Luftsicherheitsbehörde über das Ergebnis Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Bei einem positiven Ergebnis:

​​​​​​​Bei einem negativen Ergebnis können Sie innerhalb eines Monats Klage erheben.

Digital: Für Baden-Württemberg ist es seit dem Februar 2025 möglich, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung online zu stellen:


Fristen

Vor Ihrem Arbeitsantritt oder Ihrer Ausbildung an Flughäfen müssen Sie Ihren Antrag zur Überprüfung mindestens einen Monat vorher einreichen.

Die Wiederholungsüberprüfung müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen. Überprüfte Personen gelten dann grundsätzlich bis zum Abschluss der Wiederholungsüberprüfung als weiterhin zuverlässig.


Erforderliche Unterlagen

Allgemein:


Speziell:

Bei Verlängerung: Bescheid der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung.


Bei:

​​​​​​​sind Sie verpflichtet dies innerhalb eines Monats der zuständigen Luftsicherheitsbehörde zu melden.


​​​​​​​Wenn Sie die Zuverlässigkeit auch für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen, teilen Sie:

​​​​​​​der Luftsicherheitsbehörde mit.


Kosten

Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 5 und 150 EUR .


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert zwischen 3 Tagen und 6 Wochen.

Im Schnitt soll die Bearbeitungsdauer einen Monat betragen. Sie kann jedoch im Einzelfall länger dauern.


Hinweise

Es gibt folgende Hinweise: Die Gültigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung liegt bei 5 Jahren. Es werden auch Auskünfte von Behörden und aus Strafregistern eingeholt. Flugschülerinnen und Flugschüler sowie Privatpilotinnen und Privatpiloten können sich zur Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung direkt an die zuständige Luftsicherheitsbehörde wenden.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG):


Freigabevermerk

09.05.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Referat 46.3 Luftsicherheit und Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Industriestraße 5
70565 Stuttgart