Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen


Beschreibung

Wenn Sie eine technische Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse betreiben oder diese wesentlich ändern möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Genehmigung elektronisch oder schriftlich erledigen


Fristen

Vor der Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderung des Betriebs einer genehmigungspflichtigen Röntgeneinrichtung


Erforderliche Unterlagen


Kosten

abhängig vom Einzelfall zwischen 350 EUR und 5.000 EUR


Vertiefende Informationen

Bitte beachten Sie die Informationen zur Leistung "Betrieb oder die wesentliche Änderung einer technischen Röntgeneinrichtung anzeigen".


Hinweise

Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für den schriftlichen Antrag.


Rechtsbehelf

Informationen zu den Möglichkeiten gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde vorzugehen finden Sie im Bescheid der Behörde.


Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):


Freigabevermerk

04.06.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Abteilung 5, Umwelt
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.

Telefon 0761 208 0
Telefax 0761 208 394200