Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen


Beschreibung

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle

Bezirksregierung Münster (NRW). Bitte beachten Sie auch den Hinweis unter "Vertiefende Informationen".


Bezugsort

Bezirksregierung Münster. Bitte beachten Sie auch den Hinweis unter "Vertiefende Informationen".


Verfahrensablauf

Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:


Fristen

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Verwaltungsgebühr: 40,00 EUR

Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.


Bearbeitungsdauer

zwei bis acht Wochen


Vertiefende Informationen

Informationen zum elektronischen Gesundheitsberuferegister auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V):


Freigabevermerk

30.06.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)