Breitbandvorhaben – Fördermittel abrechnen


Beschreibung

Das Land fördert den kommunalen Breitbandausbau in Baden-Württemberg über ein originäres Landesförderprogramm und eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines technologieneutralen und zukunftsfähigen Gigabitausbaus in Baden-Württemberg.

Über die folgenden Onlineanträge können die durch die Bewilligungsstelle des Landes bewilligten Fördermittel abgerechnet werden.


Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Bewilligte Vorhaben sind Maßnahmen, die nach:

gefördert und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Landes ergangen sind.

Allgemeine Voraussetzungen eines Mittelabrufs:

Für den Mittelabruf in der originären Landesförderung gilt zusätzlich:

Für den Mittelabruf / Verwendungsnachweis in der Bundesmitfinanzierung gilt zusätzlich:

Notwendige Anlagen: siehe „Erforderliche Unterlagen“


Verfahrensablauf

Originäre Landesförderung:

Mittelabruf

Verwendungsnachweis

Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung:

Mittelabruf

Verwendungsnachweis


Fristen

Regelt der Zuwendungsbescheid des Landes.


Erforderliche Unterlagen

Originäre Landesförderung:

Mittelabruf:

Verwendungsnachweis:

Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung:

Mittelabruf:

Verwendungsnachweis:


Kosten

keine


Vertiefende Informationen

Informationen zum Breitbandförderprogramm des Landes

Downloadbereich des Landes: Verwaltungsvorschriften, Leitfäden, Fachdokumente und Anwendungshilfen zur Mitfinanzierung der Bundesförderung

Downloadbereich des Landes: Verwaltungsvorschriften, Leitfäden, Fachdokumente und Anwendungshilfen zur originären Landesförderung


Hinweise

Wir wollen die kommunalen Zuwendungsempfänger so gut es geht bei der Fördermittelabrechnung unterstützen! Daher haben wir zusätzlich ein Hinweisblatt für das Erstellen von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen veröffentlicht. Dieses enthält neben Ausfüllhinweisen zum Abrechnungsformular auch Tipps zur Vermeidung von Nachforderungen. Bei Fragen zur Fördermittelabrechnung können Sie sich gerne an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de oder an 0711/231-3793 wenden.


Rechtsbehelf


Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019


Freigabevermerk

12.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Ref 43 - Digitale Infrastruktur
Willy-Brandt-Str. 41
70173 Stuttgart

Telefon +497112313793